Verkauf und Lieferbedingungen

Allgemeine Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen

1. Diese Bedingungen gelten – unter Ausschluss anderer Bedingungen – für alle Angebote und Verträge, bei denen Intercol B.V. (im Folgenden: Verkäufer) als Verkäufer oder Lieferant auftritt, es sei denn, der Verkäufer hat die Gültigkeit anderer Bedingungen in Schriftform bestätigt. Durch Erteilen seines Auftrags verzichtet der Käufer auf seine Einkaufsbedingungen. Sämtliche Angebote verstehen sich als unverbindlich. Verträge sind für den Verkäufer nur bindend, wenn und insofern sie vom Verkäufer in Schriftform bestätigt worden sind.

2. Die Lieferzeiten verstehen sich als unverbindlich. Als Ort der Lieferung gilt Ede (Niederlande). Die Waren reisen auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Sofern der Käufer die Waren nicht abnimmt, kann der Verkäufer diese auf Rechnung und Gefahr des Käufers lagern. Wenn keine Lieferzeit vereinbart wurde, muss der Verkäufer die Waren in einer – angesichts der Art der Waren und sonstigen relevanten, dem Verkäufer bekannten Umständen – innerhalb einer seiner Ansicht nach angemessenen Frist liefern. Teillieferungen und Teilfakturierungen sind zulässig. Der Käufer darf seine sich aus der Transaktion mit dem Verkäufer entstandenen Rechte nicht an Dritte übertragen.

3. Die Bezahlung hat binnen dreissig Tagen nach Rechnungsdatum netto ohne Abzug in der Währung, in der fakturiert wurde, zu erfolgen. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, von einer vereinbarten Zahlungsfrist abweichend nachträglich gegen Nachnahme zu liefern oder vor Absendung der Ware die Zahlung zu fordern, wenn nach Ansicht des Verkäufers die finanzielle Lage des Käufers dazu Anlass gibt, was u. a. der Fall ist, wenn der Käufer seine Pflichten gegenüber dem Verkäufer oder einem anderen Lieferanten nicht pünktlich erfüllt und wenn Werte des Käufers gepfändet werden.

4. Wenn der Käufer gegenüber dem Verkäufer in Verzug ist, so ist der Verkäufer berechtigt, ohne dass ein gerichtliches Einschreiten erforderlich wäre, den Kauf und andere, noch nicht erledigte Kaufverträge für aufgelöst zu erklären, und zwar unbeschadet weiterer Rechte des Verkäufers in Folge von Verträgen oder Gesetzen.

5. Ohne dass eine weitere Mahnung erforderlich wäre, ist der Käufer in Verzug, indem er nicht an dem vereinbarten Datum bezahlt oder wenn er eine der anderen Verpflichtungen aus diesem oder anderen laufenden Verträgen zwischen den Parteien nicht erfüllt. Unbeschadet der Bestimmungen in Art. 4 und ohne dass hierfür eine vorherige Anmahnung oder Inverzugsetzung erforderlich ist, schuldet der Käufer dem Verkäufer Zinsen auf der Grundlage von einem Prozent pro Monat oder eines Teiles davon, berechnet ab dem Tag, an dem die Zahlung fällig wurde, bis zu dem Tag, an dem die Zahlung erfolgte, einschließlich.

6. In einem Fall höherer Gewalt kann der Verkäufer den Vertrag annullieren oder die Erfüllung des Vertrags aussetzen, bis die höhere Gewalt beendet ist. Als höhere Gewalt gelten u. a. Streik, Aussperrung, Brand, Verkehrsbehinderung, Mangel an Rohstoffen, Materialien oder Arbeitskräften, Mobilmachung, Krieg, Ein- und Ausfuhrbehinderungen oder staatliche Maßnahmen, welche die Erfüllung des Vertrags seitens des Verkäufers behindern oder erschweren. Als höherer Gewalt gelten auch die Nichterfüllung von Leistungen oder die Annullierung von Verträgen seitens der Lieferanten des Verkäufers und Schwierigkeiten bei der Beförderung oder Aufbewahrung der verkauften Waren. Auf Anfrage hat der Verkäufer dem Käufer mitzuteilen, ob er sich für die Annullierung oder Aussetzung entscheidet. Falls sich der Verkäufer für die Aussetzung entscheidet, ist er berechtigt, seine Entscheidung unter Bekanntgabe seines Beschlusses in eine Annullierung zu ändern. Für Schaden, der durch eine Annullierung oder Aussetzung entsteht, ist der Verkäufer nicht haftbar. Wenn der Verkäufer auf Grund höherer Gewalt nur Teillieferungen ausführen kann, ist er dazu befugt.

7. Reklamationen über eventuelle falsche Ausführungen von Bestellungen sowie über die Qualität der gelieferten Waren müssen binnen acht Tagen nach Erhalt der Waren schriftlich erfolgen. Wenn die Reklamationen für begründet befunden werden und für den Verkäufer keine höhere Gewalt darstellen, ist der Verkäufer verpflichtet, für Ersatz zu sorgen. Zu weiteren Verpflichtungen oder Schadensersatz in Bezug auf Falschlieferungen ist der Verkäufer nicht verpflichtet. Reklamationen berechtigen den Käufer nicht zu Annullierungen. Rücksendungen erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Käufers und sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung zulässig. Die Zahlungspflicht des Käufers hinsichtlich der betreffenden oder anderer Lieferungen wird durch die Reklamation nicht ausgesetzt. Alle Empfehlungen in Bezug auf die Verwendung der gelieferten oder zu liefernden Waren sind gratis und unverbindlich. Der Käufer hat sich selbst davon zu überzeugen, inwiefern das Gekaufte für die Anwendung geeignet ist, für die der Käufer das Gekaufte benutzt. Der Verkäufer übernimmt für die Anwendung seitens des Käufers keinerlei Haftung. Bei Nichtlieferung, für die keine höhere Gewalt gilt, und bei Falschlieferung, sofern der Verkäufer seiner Ansicht nach billigem Ermessen nicht für Ersatz sorgen kann, ist der Verkäufer nicht schadenersatzpflichtig.

8. Im Falle der Fertigung von Waren nach Zeichnungen, Modellen, Mustern oder anderen Anweisungen im weitesten Sinn des Wortes, die der Käufer zur Verfügung stellt, übernimmt der Käufer die volle Garantie, dass mit der Fertigung und/oder Lieferung dieser Artikel keine Marken, Patente, Gebrauchs- oder Handelsmodelle oder andere Rechte von Dritten verletzt werden. Wenn ein Dritter auf Grund eines angeblichen Rechtes gegen die Fertigung und/oder Lieferung der besagten Waren Beschwerde erhebt, ist der Verkäufer ohne weiteres berechtigt, unverzüglich die Fertigung und/oder Lieferung einzustellen und die Vergütung der entstandenen Kosten zu verlangen, und zwar unbeschadet eventueller Schadenersatzansprüche gegenüber dem Käufer und ohne dass der Verkäufer ihm gegenüber aus irgendeinem Grund schadenersatzpflichtig wäre.

9. Der Käufer schützt den Verkäufer vor allen Folgen – welcher Art auch immer – von Ansprüchen, die von dem Abnehmer des Käufers gegenüber dem Verkäufer in Bezug auf das Gekaufte geltend gemacht werden könnten.

10. Insofern von dem Verkäufer für die gelieferten Artikel Bruttoverkaufspreise festgelegt worden sind, ist der Käufer verpflichtet, diese gegenüber seinen Abnehmern beizubehalten, und darf der Käufer nur bei Verkauf an Wiederverkäufer auf diese Preise die von dem Verkäufer festgelegten Rabatte gewähren. Der Käufer wird seinen Abnehmern die gleichen Verpflichtungen auferlegen.

11. In Bezug auf die Lieferung der bestellten Menge behält sich der Verkäufer eine Toleranz von 5 % (nach oben oder nach unten) vor.

12. Der Verkäufer ist berechtigt, einen Anstieg seiner Einkaufspreise, Veränderungen der Wechselkurse, Einfuhrzölle und alle anderen externen Umstände, durch welche sich der Selbstkostenpreis erhöht, die nach Abschluss des Kaufvertrags anfallen, an den Käufer durch eine entsprechende Anpassung des Verkaufspreises weiterzugeben.

13. Alle gelieferten Waren bleiben das Eigentum des Verkäufers, bis der Käufer all seine Pflichten aus dem Kaufvertrag sowie aus allen abgeschlossenen oder noch abzuschließenden Verträgen, Zinsen und Kosten inklusive, erfüllt hat.

14. Alle Streitigkeiten werden der Gerichtsbarkeit des zuständigen Gerichts in Arnheim (Niederlande) unterworfen, das auch hinsichtlich von Pfändungen, Genehmigungen und einstweiligen Verfügungen zuständig ist. Alle zur Wahrung von Rechten, ebenso wie zur Eintreibung angefallenen Kosten gehen auf Rechnung des Käufers. Unbeschadet des Rechtes auf vollständige Kostenerstattung werden die Kosten der gerichtlichen Eintreibung auf 15 % der Forderung an den Käufer festgelegt. Auf alle Angebote und Verträge ist niederländisches Recht anwendbar.

 
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